Notariat Lichtenfels

Unparteilichkeit

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit: Der Notar ist verpflichtet, alle an der Beurkundung Beteiligten zu schützen, die Risiken des Rechtsgeschäftes aufzuzeigen und Sicherungen für alle Beteiligten vorzusehen. Er hat dabei - anders als ein Rechtsanwalt - die Pflicht, die Beteiligten über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu informieren und auch unerfahrene Beteiligte zu schützen. Der Notar nimmt daher nie Interessen einer Partei zu Lasten der anderen Partei wahr.

Aufgabe des Notars ist es, komplexe Lebenssachverhalte und damit verbundene Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Beteiligten in eine rechtlich optimale Form zu bringen. Denn Vertrauen entsteht nie durch Standardlösungen und bloßes Ausstellen von Urkunden. Es entsteht nur durch individuelle Beratung, mit der für Sie besten Lösung. Es entsteht, weil meine Mitarbeiter und ich gründlich und exakt arbeiten und dabei pragmatisch und flexible Lösungen entwickeln. Es ist nicht Aufgabe der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.

Gebühren für den Notar richten sich immer nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Einen Notar soll sich jeder leisten können.

Sicherheit: Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit im Rechtsverkehr. Willenserforschung ist die zentrale Aufgabe des Notars. Sie ist Grundlage des gesetzlichen Auftrags, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen rechtlich einwandfrei entspricht. Auf der so ermittelten Grundlage wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder.

Verschwiegenheit: Über alle Angelegenheiten, die dem Notar oder seinen Mitarbeitern bei der Berufsausübung bekannt werden, ist Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren. Die notarielle Verschwiegenheit ist Grundlage der Amtsführung und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Mandanten. So ist die Zeugenaussage eines Notars vor Gericht beispielsweise nur dann möglich, wenn sämtliche Urkundsbeteiligten die Entbindung von der Verschwiegenheit erklären. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Dies ist auch notwendig, denn nur bei vollständiger Information können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.

© 2024 Notar Peter Hoffmann, Lichtenfels
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